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Gewerbliche Personenbeförderung
Kurzbeschreibung
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen ist genehmigungspflichtig nach dem Personenbeförderungsgesetz.
Entgeltlich bedeutet hierbei jede Gegenleistung, die mit der Beförderung angestrebt wird, dies können auch wirtschaftliche Vorteile sein.
Auch die (unentgeltliche) geschäftsmäßige Personenbeförderung ist genehmigungspflichtig.
Geschäftsmäßig ist die Personenbeförderung dann, wenn der Beförderer die Fahrten regelmäßig oder zumindest wiederholt durchführt und sie so zum Bestandteil seiner Tätigkeit macht.
Erforderliche Unterlagen
Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister, Ausfertigung des Gesellschaftsvertraes und der Gesellschafterliste und Nachweis der Vertretungsberechtigung.
Für den Nachweis der Zuverlässigkeit : ein Auszug aus dem
- Bundeszentralregister (Führungszeugnis)
- Fahreignungsregister
- Gewerbezentralregister
- Bescheinigungen folgender Stellen: Finanzamt, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, Stadt- oder Gemeinde
- Für den Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: Eigenkapitalbescheinigung, ggf. Zusatzbescheinigung
- Für den Nachweis der fachlichen Eignung das Prüfungszeugnis der Fachkundeprüfung bei der IHK.
- Im Mietwagenverkehr Stellplatznachweis für jedes der eingesetzten Fahrzeuge.
Nachweis über das Beschäftigungsverhältnis(Anstellungsvertrag.Wenn Sie eine andere Person für die Führung der Geschäfte bestellen, muss diese folgende Unterlagen vorlegen:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister
- Nachweise der fachlichen Eignung
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Voraussetzungen
- Sie und die zur Führung der Geschäfte bestellte Person sind zuverlässig.
- Die finanzielle Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens muss gewährleistet sein. Das Unternehmen benötigt Eigenkapital zuzüglich Reserven. Die Höhe des Kapitals bemisst sich an der Anzahl der für den Einsatz vorgesehenen Fahrzeuge. Für das erste Fahrzeug benötigt der Unternehmer Eigenkapital in Höhe von 2.500 €, für jedes weitere Fahrzeug 1.250 €.
- Sie oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet. Fachlich geeignet sind Sie, wenn Sie eine Fachkundeprüfung vor der Industrie-und Handelskammer (IHK) bestanden haben.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Genehmigung für die gewerbliche Personenbeförderung bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen unter dem Link unter diesem Text zur Verfügung. Sofern die anzuhörenden Stellen keine Bedenken äußern, kann die Erteilung der Genehmigung frühestens 2 Wochen nach Antragstellung erfolgen.
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Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Straßenverkehr
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02251 15-287
- E-Mail:
- anja.grote@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-432
- E-Mail:
- tanja.bungart@kreis-euskirchen.de