Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Kurzbeschreibung

Nach § 29 Abs.2 der StVO sind Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, genehmigungspflichtig.


Erforderliche Unterlagen

    • schriftlicher Antrag
    • Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
    • Angaben zu Start, Ziel und zur Streckenführung, ggf. ist eine Karte beizufügen
    • Antrag auf verkehrslenkende Maßnahmen (z. B. Halteverbote, Sperrungen)
    • Nachweis der Veranstalterhaftplichtversicherung

Fristen

Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.