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Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Kurzbeschreibung
Nach § 29 Abs.2 der StVO sind Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, genehmigungspflichtig.
Erforderliche Unterlagen
- schriftlicher Antrag
- Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
- Angaben zu Start, Ziel und zur Streckenführung, ggf. ist eine Karte beizufügen
- Antrag auf verkehrslenkende Maßnahmen (z. B. Halteverbote, Sperrungen)
- Nachweis der Veranstalterhaftplichtversicherung
Fristen
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
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Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Straßenverkehr
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-432
- E-Mail:
- tanja.bungart@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-287
- E-Mail:
- anja.grote@kreis-euskirchen.de