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Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Nach § 29 Abs.2 der StVO sind Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, genehmigungspflichtig.
- schriftlicher Antrag
- Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
- Angaben zu Start, Ziel und zur Streckenführung, ggf. ist eine Karte beizufügen
- Antrag auf verkehrslenkende Maßnahmen (z. B. Halteverbote, Sperrungen)
- Nachweis der Veranstalterhaftplichtversicherung
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
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Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 15:01:09 Uhr
Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen
Festzug, Karnevalsumzug, Radrennen, Oldtimerausfahrt, GB_3, ABT_36
Nach § 29 Abs.2 der StVO sind Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, genehmigungspflichtig.
- schriftlicher Antrag
- Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
- Angaben zu Start, Ziel und zur Streckenführung, ggf. ist eine Karte beizufügen
- Antrag auf verkehrslenkende Maßnahmen (z. B. Halteverbote, Sperrungen)
- Nachweis der Veranstalterhaftplichtversicherung
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/43299/show
Abteilung Straßenverkehr
36
Straßenverkehr
Folgende Aufgabenbereiche werden in der Abteilung 36 - Straßenverkehr - wahrgenommen:
- Verkehrsregelung u. -lenkung
- Kfz-Zulassung
- Fahrerlaubnisangelegenheiten
- Güterkraftverkehr, Personenbeförderung
001
Jülicher Ring
32
53879
Euskirchen
Frau
Tanja
Bungart
A091
02251 15-432
tanja.bungart@kreis-euskirchen.de
Frau
Anja
Grote
A091
02251 15-287
anja.grote@kreis-euskirchen.de