Suche
Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Bildungsscheck NRWKurzbeschreibung
Sparen Sie bis zu 500,-€ mit dem individuellen und betrieblichen Bildungsscheck. Nutzen Sie das Förderprogramm für Ihre nächste berufliche Weiterbildung!
Beschreibung
Damit mehr Menschen und Unternehmen das Thema Weiterbildung als Chance für die Zukunft begreifen, bietet das Land NRW aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds mit dem Bildungsscheck ganz konkrete Unterstützung an. Das Programm „Bildungsscheck NRW“ fördert die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Die Kosten einer Weiterbildung werden zur Hälfte, maximal aber 500,-€ übernommen. Arbeitgebende können sogar bis zu 5.000,-€ sparen!
Welche Maßnahmen werden gefördert?
Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, wie z. B. Angebote zu Sprach- und EDV-Kenntnissen, fachliche Qualifikationen, Medienbildung oder Lern- und Arbeitstechniken. Neben klassischen Präsenzkursen, sind auch E-Learning Angebote, sowie Inhouse-Schulungen förderfähig.
Nicht gefördert werden Kurse, die der reinen eigenen Gesundheitsprävention dienen.
Wer wird gefördert?
Individueller Zugang: Arbeitnehmende, sowie Selbstständige / freiberuflich Tätige und Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW. Es gelten Einkommensgrenzen. Betrieblicher Zugang: Unternehmen mit Arbeitsstätte in NRW, die mindestens einen und weniger als 249 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte haben.
Nicht förderfähiger Personenkreis:
- Arbeitssuchende im ALG 1 Bezug
Förderkonditionen:
- Im individuellen Zugang kann jährlich ein Bildungsscheck ausgestellt werden.
- Im betrieblichen Zugang können o.g. Unternehmen innerhalb eines Kalenderjahres bis zu zehn Bildungsschecks erhalten.
- Die Beratung zum Bildungsscheck NRW muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme und vor Rechnungsstellung erfolgen.
So geht's in der Praxis:
Die Bildungsberatungsstelle des Kreises Euskirchen informiert und berät Sie über geeignete Angebote und händigt Ihnen den Bildungsscheck aus. Diesen lösen Sie dann bei Ihrem Bildungsträger ein. Dieser berücksichtigt den Bildungsscheck auf der Rechnung, sodass Sie nur noch Ihren Anteil zahlen müssen.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen persönlichen Beratungstermin. Rufen Sie uns einfach an!
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Stabsstelle Struktur- u. Wirtschaftsförderung
-
- Frauenberger Straße 152
- 53879 Euskirchen
-
- Telefon:
02251 15-582 - Fax:
02251 15-581 - E-Mail:
wirtschaftsfoerderung@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktperson
-
- Telefon:
- 02251 15-189
- E-Mail:
- romina.bobrowski@kreis-euskirchen.de