Schulische Inklusion
Der Besuch der allgemeinen Schule, also das Gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendliche mit und ohne besonderen oder sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf, wird auf der Grundlage des 9. Schulrechtsänderungsgesetz (2013) und den aktuell gültigen Erlassen im Kreis Euskirchen erfolgreich umgesetzt.
Beschreibung
9. Schulrechtsänderungsgesetz
Das Gemeinsame Lernen aller Kinder des Landes NRW wurde schrittweise ausgebaut werden. Kinder und Jugendliche mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf besuchen gemeinsam die allgemeine Schule. Dies gilt für den Primarbereich ebenso wie für die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die Grundlage dafür bildet das 9. Schulrechtsänderungsgesetz, das am 16. Oktober 2013 im NRW-Landtag verabschiedet wurde und zum Schuljahr 2014/15 in Kraft getreten ist.
Arbeitsstelle schulische Inklusion
Die Landesregierung hat Inklusionsfachberater und Inklusionskoordinatoren an den Schulämter eingesetzt, die den Prozess der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung initiieren, koordinieren und begleiten. Hierbei beraten sie Eltern, Schulen und Lehrkräfte, organisieren und unterstützen die Professionalisierung der Lehrerinnen und Lehrer der allgemeinen Schulen und bilden Netzwerke der beteiligten Personen und Institutionen. Eine konkrete Aufgabenbeschreibung der Arbeitsstelle schulische Inklusion und weitere nützliche Links finden Sie im Flyer unter Downloads.
Gewusst wo? Gewusst wer?
Inklusion braucht viele Helfern. Um die schulische Inklusion eines Kindes zu ermöglichen, müssen oft viele Fragen beantwortet werden. Es bedarf in einigen Fällen sogar multiprofessioneller Unterstützerteams, um das Gelingen einer inklusiven Beschulung im Gemeinsamen Lernen sicherzustellen. Für Ihre Fragen oder bei der Suche nach geeigneten Kooperationsstellen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Letzte Änderung: 13.01.2025 14:15 Uhr