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Übernahme von Vermessungsergebnissen ins Liegenschaftskataster
Beschreibung
Von öffentlich bestellten VermessungsingenieurInnen durchgeführte Liegenschaftsvermessungen werden von der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen.
Die Bildung neuer Flurstücke und Erteilung der Auflassungsschriften sind wesentliche Voraussetzungen für die Eigentumsumschreibung bzw. Belastung eines neu gebildeten Grundstücks.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Stefan Reutershan
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-365
- E-Mail:
- stefan.reutershan@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-947
- E-Mail:
- rene.buemmerstede@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-378
- E-Mail:
- thomas.neite@kreis-euskirchen.de