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Unschädlichkeitszeugnis
Beschreibung
Das Unschädlichkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung zur vereinfachten Durchsetzung einer Rechtsänderung an einem Grundstück. So kann ein Teil eines belasteten Grundstücks frei von Belastungen veräußert werden, falls diese Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. In diesem Fall kann ein Unschädlichkeitszeugnis beantragt werden. Die Zustimmung der Berechtigten ist nicht notwendig. Ein Unschädlichkeitszeugnis kann beispielsweise bei Abtretung einer geringen Straßenlandfläche ausgestellt werden.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Bernd Pützer
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02251 15-380
- E-Mail:
- bernd.puetzer@kreis-euskirchen.de