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Identitätsbescheinigung
Beschreibung
Die Identitätsbescheinigung ist der amtliche Nachweis darüber, dass eine veraltete und die aktuelle Flurstücksbezeichnung dasselbe Flurstück beschreiben. Ist beispielsweise eine Umnummerierung eines belasteten Grundstückes erfolgt, so wird häufig von den Begünstigten eine Identitätsbescheinigung angefordert.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Stefan Reutershan
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-365
- E-Mail:
- stefan.reutershan@kreis-euskirchen.de