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Bundesteilhabegesetz (BTHG)
Kurzbeschreibung
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Beschreibung
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist eines der großen sozialpolitischen Vorhaben der Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode. Ziel ist es, die Lebenssituation von Menschen mit (drohenden) Behinderungen zu verbessern und so einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg hin zu einer inklusiven Gesellschaft zu setzen.
Gleichzeitig werden mit dem BTHG Vorgaben des Koalitionsvertrages für die 18. Legislaturperiode umgesetzt, die u.a. vorsehen, die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung zu verbessern sowie die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Darüber hinaus wird mit diesem Gesetz das Schwerbehindertenrecht weiterentwickelt.
Durch das Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfallen zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes werden gewisse Zuständigkeiten neu geregelt, wodurch sich Verschiebungen zwischen LVR und Kreisebene ergeben.
Als grundsätzliche Einteilung ist festzuhalten, dass die Kreise und kreisfreien Städte ab 01.01.2020 für die Erbringung der sog. existenzsichernden Leistungen (Lebensunterhalt) in „stationären Einrichtungen“ der Eingliederungshilfe zuständig sein werden.
Hinsichtlich der Fachleistungen der Eingliederungshilfe ist ebenfalls vergröbernd festzustellen, dass der LVR zunächst alle Fachleistungen der Eingliederungshilfe für noch nicht eingeschulte Kinder erbringen wird. Die Kreise und kreisfreien Städte sind sodann - bis auf wenige Ausnahmen - zuständige Träger der Eingliederungshilfe für Fachleistungen an Personen bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinbildenden Schule oder einer Förderschule. Im Anschluss daran (Erwachsene) wird der LVR wieder für die genannten Leistungen zuständig.
Online-Portal "BTHG" des LVR
Der LVR hat ein Online-Portal zum Thema "BTHG" eingerichtet. Dieses Portal ist zielgruppen-bezogen aufgebaut und informiert u.a. leistungsberechtigte Menschen, ihre Angehörigen und Betreuerinnen und Betreuer zu den Themenfeldern "Leistungen für Kinder und Jugendliche" sowie "Leistungen für Erwachsene".
Was ändert sich für Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen? Welche neuen Regelungen gelten bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen? An wen wenden sich Eltern behinderter Kindergartenkinder, die Beratung und Förderung suchen? Das Portal bietet Antworten auf solche häufigen und zentralen Fragen rund um die aktuellen Veränderungen durch das Inkrafttreten der dritten Stufe des BTHG am 1. Januar 2020, in allgemeinverständlicher und teilweise auch in Leichter Sprache.
Hinweise und Besonderheiten
Bitte wählen Sie die Sachbearbeiterin entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:
A-H: Frau Lorse
I-P: Frau Berners
Q-Z: Frau Moosmayer
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Grundsatzangelegenheiten der Sozialhilfe, Qualitätssicherung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-845
- E-Mail:
- sozialamt5400@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-144
- E-Mail:
- sozialamt5400@kreis-euskirchen.de
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Frau Daniela Ossowski
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-614
- E-Mail:
- daniela.ossowski@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-828
- E-Mail:
- luisa.vogelsberg@kreis-euskirchen.de