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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Staatsangehörigkeit, StaatsangehörigkeitsausweisBeschreibung
Auf Antrag kann anhand der Vorschriften des Staatsangehörigkeitsgesetzes festgestellt werden, dass Sie deutscher Staatsangehöriger sind. Die Feststellung wird durch Ausstellung eines Staatsangehörgkeitsausweises dokumentiert. Der Kreis Euskirchen ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz im Kreis Euskirchen.
Bei Antragstellern aus dem Ausland entscheidet das Bundesverwaltungsamt Köln.
Zuständige Einrichtung
- Abteilung Sicherheit u. Ordnung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 02251 15-216
- E-Mail:
- klaus.billenwillms@kreis-euskirchen.de