Gewerbe
Beschreibung
Der Kreis ist zuständig für
- die Erteilung, Versagung bzw. Widerruf von Erlaubnissen zur Ausübung eines Gewerbes als Vermittler, Bauträger, Baubetreuer im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung
- die Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerksordnung (einschließlich Handwerksuntersagung)
- die Bekämpfung der Schwarzarbeit.
Für die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung sind die Städte und Gemeinden zuständig.
Letzte Änderung: 23.07.2024 12:06 Uhr