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Gewerbe

Beschreibung

Der Kreis ist zuständig für

  • die Erteilung, Versagung bzw. Widerruf von Erlaubnissen zur Ausübung eines Gewerbes als Vermittler, Bauträger, Baubetreuer im Sinne von § 34 c Gewerbeordnung 
  • die Verfolgung von Verstößen gegen die Handwerksordnung (einschließlich Handwerksuntersagung)
  • die Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Für die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung sind die Städte und Gemeinden zuständig.

Zuständige Einrichtungen