Schuleingangsuntersuchung und -beratung

Die Schuleingangsuntersuchung begleitet Ihr Kind auf dem Weg in die Schule. Sie wird in Nordrhein-Westfalen für alle schulpflichtigen Kinder nach einheitlichen Standards durchgeführt. Ziel ist es, die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart zu beurteilen und gegebenenfalls frühzeitig Unterstützungs- oder Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.


Welche Kinder werden untersucht?

Die Schuleingangsuntersuchung richtet sich an Kinder,

  • die bis einschließlich 30. September das sechste Lebensjahr vollenden und damit im selben Jahr schulpflichtig werden. Die zuständige Stadt oder Gemeinde informiert die Erziehungsberechtigten schriftlich über die Schulpflicht und die Anmeldung an einer Grundschule.
  • die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Vor der Einschulung ist eine erneute Schuleingangsuntersuchung erforderlich.
  • die auf Wunsch der Eltern vorzeitig eingeschult werden sollen. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Anmeldung an der zuständigen Grundschule.

Die Untersuchung wird von dem Gesundheitsamt durchgeführt, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Kind seinen Wohnsitz hat.

 

Was erwartet Ihr Kind?

Die Untersuchung findet in einer ruhigen und kindgerechten Atmosphäre statt. Dabei schauen wir auf den Entwicklungsstand Ihres Kindes und überprüfen unter anderem das Hör- und Sehvermögen. Die Ergebnisse helfen dabei, einen guten Start in die Schule zu unterstützen und ggf. frühzeitig Fördermöglichkeiten aufzuzeigen.

 

Einladung und Terminvergabe

Für alle Kinder mit Wohnsitz im Kreis Euskirchen vergibt das Gesundheitsamt die Untersuchungstermine automatisch. Nach der Anmeldung Ihres Kindes an der Grundschule erhält das Gesundheitsamt Ihre aktuelle E-Mail-Adresse. Zwischen September des Jahres der Schulanmeldung und Ende Juli des darauffolgenden Jahres erhalten Sie automatisch eine E-Mail mit dem Betreff „Schuleingangsuntersuchung Terminbestätigung“. Hierin finden Sie alle notwendigen Informationen zu Ihrem Termin, z.B. Termindauer, Wegbeschreibung, was Sie mitbringen müssen etc. Sollte Ihnen der vorgeschlagene Termin nicht passen, können Sie ihn über den Button „Termin stornieren → Termin ändern“ in der E-Mail selbstständig verschieben. Bitte prüfen Sie auch Ihren Spam- bzw. Junk-Mail-Ordner, falls Sie keine E-Mail erhalten haben.


Wichtige Hinweise

  • Die Schuleingangsuntersuchung ist für alle Kinder, gesetzlich verpflichtend.
  • Die Vorsorgeuntersuchung U9 sollte – wenn möglich – bereits vor dem Termin der Schuleingangsuntersuchung erfolgt sein.
  • Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, verschieben Sie ihn bitte rechtzeitig über die erhaltende Termin-Mail oder setzen Sie sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung. Wiederholtes unentschuldigtes Fernbleiben kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
  • Dolmetscher können von Seiten des Gesundheitsamtes nicht gestellt werden. Die mitzubringende – übersetzende Person muss mind. 18 Jahre alt sein. Eine Übersetzung durch minderjährig Geschwisterkinder ist nicht zulässig.


Besondere Unterstützung

Schulpflichtige Kinder, die in einer Kindertageseinrichtung eine integrative oder heilpädagogische Förderung erhalten, können bereits vor dem regulären Untersuchungszeitraum untersucht werden. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten können über die Kindertageseinrichtung einen entsprechenden Termin beantragen.

Weitere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung finden Sie in unseren FAQs auf der rechten Seite. Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein, können Sie uns gerne über das Online-Kontaktformular kontaktieren.

Tel.: 02251 15 8819
E-Mail: kindergesundheit@kreis-euskirchen.de 

Letzte Änderung: 01.09.2026 - 08:15:02 Uhr