Masern-Impfung
Fehlende Masernimpfung - Meldung einer Einrichtung nach § 20 IfSG
Beschreibung
- Was ist das Masernschutzgesetz?
Beim Masernschutzgesetz handelt es sich um eine Änderung des bundesrechtlichen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die masernspezifischen Regelungen finden sich in § 20
Abs. 8 bis 14 IfSG. - Besteht eine Masern-Impfpflicht?
Nein, es besteht keine Masern-Impfpflicht. Es besteht allerdings eine Pflicht zur Vorlage von bestimmten Nachweisen im Sinne des § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG - Für wen gilt die Nachweispflicht?
Die Nachweispflicht gilt in den Schulen / Kitas / Gemeinschaftseinrictungen für alle Schülerinnen und Schüler (Kinder) sowie Lehrkräfte und andere in diesen Einrichtungen tätigen Personen, die ab dem 01.01.1971 geboren sind (§ 20 Abs.8 Satz 1 IfSG).
Mittels der folgenden Meldung können Schulen / Kitas oder sonstige Gemeinschaftseinrichrungen ihrer Meldepflicht nachkommen.
Letzte Änderung: 18.11.2024 14:30 Uhr