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Betreuung für Erwachsene, Betreuungsbehörde

Kurzbeschreibung

Ist ein erwachsener Mensch nicht mehr in der Lage, seine täglichen Angelegenheiten alleine zu regeln, kann das Betreuungsgericht einen Betreuer für diesen Menschen bestellen.

Beschreibung

Die Aufgabenschwerpunkte der Betreuungsbehörde sind:

  • Beratung hinsichtlich Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsvollmacht
  • Beratung der Beteiligten vor Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung
  • Unterstützung bei Suche nach geeigneten gesetzlichen Betreuern
  • Beratung ehrenamtlicher durch das Vormundschaftsgericht bestellter Betreuer
  • Unterstützung von gesetzlichen Betreuern bei Notwendigkeit
  • Beratung von Betreuten in schwierigen Lebenssituationen
  • Beratung von Angehörigen der gesetzlich Betreuten
  • Hilfestellung bei Konflikten zwischen Institutionen und Betreuten und Angehörigen
  • Führung von Betreuungen gemäß Gerichtsbeschluss
  • Kooperation mit und Unterstützung von anerkannten Betreuungsvereinen
  • Beratung von angehenden Betreuungsvereinen


Die Betreuungsbehörde Kreis Euskirchen ist zuständig für die Amtsgerichtsbezirke Euskirchen und Schleiden.

Sprechstunde nach Vereinbarung.