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Sprengstofferlaubnis

Kurzbeschreibung

Die Erlaubnis, auch Pulverschein genannt, die Sie beim Ordnungsamt beantragen können, bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang mit und den Erwerb von Sprengstoffen (z.B. für Sportschützen). Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis bei der Bezirksregierung Köln.

Beschreibung

Eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG ist erforderlich zum Erwerben, Aufbewahren,
Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver im privaten Bereich wie:

• Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
• Schwarzpulver zum Vorderladerschießen oder
• Böllerpulver zum Schießen mit Böller


Fristen

Die Sprengstofferlaubnis wird in der Regel für 5 Jahre erteilt.


Hinweise und Besonderheiten

Allgemeine Hinweise:
Adressenänderungen der Erlaubnisinhaber und die Änderung der Sprengstofflager sind
umgehend der Waffen- und Sprengstoffbehörde zu melden, da es sich um eine wesentliche
Änderung der Sprengstofferlaubnis handelt. Das Original des Erlaubnisscheines ist vorzulegen.

Voraussetzungen: Unter folgenden Voraussetzungen wird der Erlaubnisschein nach § 27 SprengG erteilt:

  1. Antragstellende Personen müssen das 21. Lebensjahr vollendet haben

  2. körperlich geeignet sein (z.B. die ausreichende Seh- und Hörfähigkeit, Farbtüchtigkeit,
    volle Gebrauchsfähigkeit der Hände –ggfls. unter Verwendung von Hilfsgeräten)
    und es dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit bestehen.

  3. Ein Bedürfnis zum Erwerb von Treibladungspulver muss glaubhaft gemacht werden.

  4. Die Fachkunde für den Umgang mit Treibladungspulver wird durch die Teilnahme an
    einem staatlich anerkannten Lehrgang, in welchem die Fach- und Rechtskunde für die
    jeweilige Nutzung und Tätigkeit vermittelt wird, nachgewiesen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen