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Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung

Kurzbeschreibung

Um eine Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz erhalten zu können, müssen Sie u. a. Ihre Fachkunde nachweisen. Der Nachweis ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlichen Lehrgang zum Erwerb von und zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu erbringen.

Beschreibung

Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.


Erforderliche Unterlagen

Vollständig ausgefüllter, unterschriebener Antrag und dei Kopie Ihres Ausweises (Personlausweis/Reisepass)


Fristen

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung sollten Sie rund 6 Wochen vor Beginn des Lehrgangs beantragen.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen