Entnahme aus Oberflächengewässern

Für die Entnahme von Wasser aus einem Oberflächenwasser bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9 & 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).

Die Rechtsgrundlage für die wasserrechtliche Erlaubnis findet sich in den §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Letzte Änderung: 04.09.2026 - 11:07:21 Uhr