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Entnahme aus Oberflächengewässern
Für die Entnahme von Wasser aus einem Oberflächenwasser bedarf es einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §§ 8, 9 & 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG).
Die Rechtsgrundlage für die wasserrechtliche Erlaubnis findet sich in den §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 04.09.2026 - 11:07:21 Uhr