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Kehrbücher hochladen
Der Kreis Euskirchen ist als Aufsichtsbehörde für die Bezirksschornsteinfeger zuständig und verpflichtet diese gemäß § 17 der Schornsteinfegerhandwerksverordnung (SchfV) zur ordnungsgemäßen Führung und Vorlage ihrer Kehrbücher. Die elektronische Übermittlung erfolgt über dieses Serviceportal, um die Prüfung und Dokumentation effizient und rechtskonform abzubilden.
- § 17 Schornsteinfegerhandwerksverordnung (SchfV) – Pflicht zur Führung und Vorlage der Kehrbücher
- § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Handwerk (HwO) – Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden
- § 12 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Schornsteinfegerhandwerks (SchfG) – Aufsichtsrecht des Kreises Euskirchen
- § 1 Abs. 1 der Verordnung über die elektronische Kommunikation mit Behörden (eGovV) – Zulässigkeit elektronischer Übermittlung
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 18.06.2026 - 11:05:31 Uhr
Der Kreis Euskirchen ist als Aufsichtsbehörde für die Bezirksschornsteinfeger zuständig und verpflichtet diese gemäß § 17 der Schornsteinfegerhandwerksverordnung (SchfV) zur ordnungsgemäßen Führung und Vorlage ihrer Kehrbücher. Die elektronische Übermittlung erfolgt über dieses Serviceportal, um die Prüfung und Dokumentation effizient und rechtskonform abzubilden.
- § 17 Schornsteinfegerhandwerksverordnung (SchfV) – Pflicht zur Führung und Vorlage der Kehrbücher
- § 4 Abs. 1 des Gesetzes über das Handwerk (HwO) – Zuständigkeit der Aufsichtsbehörden
- § 12 Abs. 1 des Gesetzes über die Ordnung des Schornsteinfegerhandwerks (SchfG) – Aufsichtsrecht des Kreises Euskirchen
- § 1 Abs. 1 der Verordnung über die elektronische Kommunikation mit Behörden (eGovV) – Zulässigkeit elektronischer Übermittlung