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Hilfeplanverfahren
Die Hilfeplanung ist das zentrale Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Sie dient dazu, einzelfallbezogene Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien bedarfsgerecht auszuwählen, zu koordinieren und deren Wirksamkeit kontinuierlich zu überprüfen.
Zielsetzung und fachlicher Anspruch
Im Fokus des Verfahrens steht die Realisierung individueller Erziehungs- und Entwicklungsziele. Durch ein strukturiertes Zusammenwirken von öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe werden bestehende Barrieren identifiziert und abgebaut, um die Teilhabe und das Wohl des jungen Menschen nachhaltig zu sichern.
Partizipation als Leitprinzip
Das Hilfeplanverfahren basiert konsequent auf der Mitwirkung der Leistungsberechtigten. Die individuellen Wünsche, Vorstellungen und Lebensentwürfe der Kinder, Jugendlichen und ihrer Sorgeberechtigten bilden die maßgebliche Grundlage für die Ausgestaltung der Hilfe.
Struktur des Prozesses
Das Verfahren umfasst wesentliche Kernbereiche, die im gemeinsamen Dialog erarbeitet und dokumentiert werden:
- Bedarfsermittlung: Umfassende Analyse der aktuellen Erziehungs- und Lebenssituation.
- Zielvereinbarung: Festlegung konkreter, überprüfbarer Ziele für die pädagogische Arbeit.
- Leistungsfeststellung: Auswahl einer passgenauen Hilfeform (z. B. ambulante Betreuung oder stationäre Unterbringung).
- Fortschreibung: Regelmäßige Evaluation im Rahmen von Hilfeplangesprächen zur Anpassung der Maßnahmen an den aktuellen Entwicklungsstand.
Die Hilfeplanung versteht sich somit nicht als statisches Dokument, sondern als dynamischer Prozess, der Transparenz schafft und eine qualitativ hochwertige Unterstützung gewährleistet.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 23.02.2026 - 14:43:36 Uhr