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Zuteilung Oldtimerkennzeichen (Historie H-Kennzeichen)

Beschreibung

Informationen zum Oldtimerkennzeichen

Für welche Fahrzeuge
Oldtimerkennzeichen können beantragt werden für Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden.

Vorteile
Unabhängig von der Einstufung in Schadstoff- und Geräuschklassen gilt ein pauschaler Steuersatz für Krafträder von zur Zeit 46,02 € und für andere Fahrzeuge von zur Zeit 191,73 €.
Freizeitfahrten sind möglich.

TÜV-Abnahme
Für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer ist ein Gutachten nach § 23 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen erforderlich.

Hauptuntersuchung
Die Fahrzeuge mit zugeteilten Oldtimerkennzeichen unterliegen der regelmäßigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.

Kennzeichen
Es gelten die Muster und Maße der EURO-Kennzeichen mit einem "H" hinter der Erkennungsnummer. Die bisherige Erkennungsnummer kann jedoch beibehalten werden.

Versicherung
Ein Versicherungsnachweis (eVB-Nr. gem. § 23 FZV) ist bei zugelassenen Fahrzeugen mit Euskirchener Kennzeichen (EU) nur bei Halterwechsel notwendig.

Erkennbarkeit eines Oldtimerkennzeichens
Auf dem amtlichen Kennzeichen (s.o.) ist hinter der Erkennungsnummer ein "H" für historisches Fahrzeug eingeprägt.
In den Fahrzeugpapieren wird durch den Vermerk  der Schlüsselnummer "98" der Klartext "Oldtimer" vermerkt.

Saisonkennzeichen

Seit dem 01.10.2017 ist das Saisonkennzeichen auch in Verbindung mit dem Oldtimerkennzeichen möglich.


Erforderliche Unterlagen

Die Vorlage der Unterlagen ist wie bei "normalen" Zulassungen gleich. Informieren Sie sich im eigenen Interesse an der Bürgerinformation (nur in Euskirchen) oder vorab telefonisch unter der Tel.-Nr. 02251/15-280.


Kosten

Für die Änderung der Kennzeichenart wird eine Grundgebühr von 26,30 € erhoben.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen