Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO für Stapler und Bagger

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO für Stapler und Bagger

Beschreibung

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Stapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader


Erforderliche Unterlagen

Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  1. Ausführlicher Antrag, aus dem Zweck und Häufigkeit der Fahrten auf öffentlichen Straßen hervorgehen
  2. Dauer der Befristung der Ausnahmegenehmigung wählen und im Antrag vermerken
    3 Jahre (Gebühr: 175,00 €)
    6 Jahre (Gebühr: 250,00 €)
  3. Gutachten gemäß § 21 bzw. § 18 (5) StVZO (häufig neben Datenblatt ein ausführliches Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO) oder Kopie der alten Ausnahme
  4. Ein unterschriebenes Exemplar „Erklärung zur Kostenerstattungspflicht“ je Fahrzeug
  5. Ein unterschriebenes Exemplar „Bestätigung des Deckungsschutzes“ je Fahrzeug