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Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO für Stapler und Bagger
Beschreibung
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Stapler, Bagger, Planiermaschinen und Schaufellader
Erforderliche Unterlagen
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ausführlicher Antrag, aus dem Zweck und Häufigkeit der Fahrten auf öffentlichen Straßen hervorgehen
- Dauer der Befristung der Ausnahmegenehmigung wählen und im Antrag vermerken
3 Jahre (Gebühr: 175,00 €)
6 Jahre (Gebühr: 250,00 €) - Gutachten gemäß § 21 bzw. § 18 (5) StVZO (häufig neben Datenblatt ein ausführliches Gutachten zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO) oder Kopie der alten Ausnahme
- Ein unterschriebenes Exemplar „Erklärung zur Kostenerstattungspflicht“ je Fahrzeug
- Ein unterschriebenes Exemplar „Bestätigung des Deckungsschutzes“ je Fahrzeug
Downloads
- Ausnahmegenehmigung gem § 47 Abs.1 von § 3 FZV für Fahrzeuge die von Transportern abgeladen werden_Merkblatt
- Ausnahmegenehmigung gem.47 Abs.1 FZV §3 FZV für Fahrzeuge die von Transportern abgeladen werden_Kostenerstattung
- Ausnahmegenehmigung gem.§47 Abs. 1 FZV von § 3 FZV für Fahrzeuge die von Transportern abgeladen werden_Deckungsschutz
- Ausnahmegenehmigung §70 STVZO für Stapler, Bagger_Merkblatt
- Ausnahmegenehmigung gem § 70 STVZO für Stapler, Bagger_Kostenerstattung
- Ausnahmegenehmigung gem § 70 STVZO für Stapler, Bagger_Deckungsschutz
Zuständige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-850 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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