Suche ...
Rotes Dauerkennzeichen für Händler
Ein rotes Dauerkennzeichen für Händler wird für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten benötigt.
Es handelt sich hierbei um ein personenbezogenes Kennzeichen und kann auf verschiedenen Fahrzeugen eingesetzt werden.
Auf Grund des Verfahrens kann zwischen der Antragstellung und der Zuteilung ein Zeitraum von 12 Monaten liegen.
Vor Erteilung des roten Kennzeichens ist eine Besichtigung und Abnahme des Betriebsgeländes erforderlich.
Händler, die im Besitz solcher Kennzeichen sind, müssen ein Fahrzeugscheinheft (rotes Heft), sowie ein Fahrtenbuch führen. Im Fahrzeugscheinheft müssen alle Fahrzeuge (vollständige Daten) eingetragen werden, die mit einem roten Kennzeichen gefahren werden. Ebenso muss jede Fahrt im Fahrtenbuch vermerkt werden.
Das Fahrtenbuch muss nach Ablauf der Gültigkeit oder wenn das Heft voll ist, bei der Zulassungsstelle getauscht werden. Dabei werden die Einträge im Fahrzeugscheinheft und im Fahrtenbuch geprüft.
Die Erteilung des roten Kennzeichens erfolgt befristet.
Zur Rückgabe von roten Händlerkennzeichen müssen das rote Fahrzeugscheinheft und die Kennzeichenschilder vorgelegt werden.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 17.06.2026 - 08:26:02 Uhr