Zulassung eines importierten Fahrzeuges aus nicht EG Staaten

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Zulassung eines importierten Fahrzeuges aus nicht EG Staaten

Erforderliche Unterlagen

  • Ausländische Fahrzeugpapiere, eventl. vorhandene amtliche Kennzeichen
  • evtl. ursprünglicher Fahrzeugbrief / ZB II nach deutschem Recht
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
  • evtl. Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Vollabnahme)
  • evtl. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung und Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
  • EVB Nummer 
  • Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
  • Rechnung oder Kaufvertrag

Kosten

27,60 € bis 109,00 € (bei erforderlichen Ausnahmegenehmigungen evtl. bis zu 511,00 €)
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.


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Zuständige Einrichtung