Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges mit EWG-Übereinstimmungsbescheinigung

Erforderliche Unterlagen

  • EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier, evtl. Gutachten nach § 13 EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung)
  • Original Rechnung oder Kaufvertrag des Händlers (Angabe der Fahrgestellnummer des Fahrzeuges ist zwingend erforderlich und aus der Rechnung/Kaufvertrag muss hervorgehen, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt)
  • EVB Nummer
  • Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
  • Umsatzsteuererklärung für das Finanzamt (Formular wird bei der Zulassung ausgefertigt)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Kosten

27,60 € - 98,80 € (bei erforderlichen Ausnahmegenehmigungen evtl. bis zu 511,00 €).

Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.


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Zuständige Einrichtung