Zulassung eines aus der EG importierten Gebrauchtfahrzeuges
- Ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag über den Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges und eventl. vorhandene amtliche Kennzeichen
- evtl. unbrauchbare oder entwertete Fahrzeugpapiere nach deutschem Recht
- evtl. Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Vollabnahme) oder eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier
- Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
- EVB Nummer
- Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
31,20 € - 74,60 € (bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen eventuell bis zu 511,00 €)
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
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Letzte Änderung: 13.01.2025 14:21 Uhr