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Zulassung eines aus der EG importierten Gebrauchtfahrzeuges


Erforderliche Unterlagen

  • Ausländische Fahrzeugpapiere, Kaufvertrag über den Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges und eventl. vorhandene amtliche Kennzeichen
  • evtl. unbrauchbare oder entwertete Fahrzeugpapiere nach deutschem Recht
  • evtl. Gutachten gemäß § 21 StVZO eines amtlich anerkannten Sachverständigen (Vollabnahme) oder eine EWG-Übereinstimmungsbescheinigung / COC-Papier
  • Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO
  • EVB Nummer
  • Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Kosten

31,20 € - 74,60 € (bei der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen eventuell bis zu 511,00 €)
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.


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Zuständige Einrichtungen