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Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter
- Fahrzeugbrief / ZB II (nur bei Kennzeichenwechsel, Änderung Saisonzeitraum oder Namensänderung)
- Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / ZB I
- EVB Nummer
- Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
- Kennzeichenschilder, wenn vorhanden
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
12,40 €- 59,00 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 14:19:25 Uhr