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Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugbrief / ZB II (nur bei Kennzeichenwechsel, Änderung Saisonzeitraum oder Namensänderung)
- Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / ZB I
- EVB Nummer
- Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
- Kennzeichenschilder, wenn vorhanden
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
Kosten
12,40 €- 59,00 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-850 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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