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Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) bei Diebstahl oder Verlust


Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugschein/ZB I
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
  • ggfls. Diebstahlsanzeige (Tageblatt-Nr.) der Polizei oder Abgabe einer Erklärung an Eides statt

Hinweis: Die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter oder vom nachgewiesenen Eigentümer (Kaufvertrag) persönlich abgegeben werden. Dies ist direkt bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar möglich.

Gemäß § 12 (4) FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) darf eine neue ZB II erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 3-4 Wochen) ausgefertigt werden.

Bei Tod des Halters ist eine telefonische Rücksprache mit der Zulassungsbehörde erforderlich, 02251/15409 oder 02251/15107 ab 13.00 Uhr)


Kosten

23,50 € - 74,90 €

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen