Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) bei Diebstahl oder Verlust
- Fahrzeugschein/ZB I
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
- ggfls. Diebstahlsanzeige (Tageblatt-Nr.) der Polizei oder Abgabe einer Erklärung an Eides statt
Hinweis: Die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter oder vom nachgewiesenen Eigentümer (Kaufvertrag) persönlich abgegeben werden. Dies ist direkt bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar möglich.
Gemäß § 12 (4) FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) darf eine neue ZB II erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 3-4 Wochen) ausgefertigt werden.
Bei Tod des Halters ist eine telefonische Rücksprache mit der Zulassungsbehörde erforderlich, 02251/15409 oder 02251/15107 ab 13.00 Uhr)
23,50 € - 74,90 €
Letzte Änderung: 27.06.2024 08:51 Uhr