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Ersatz-Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) bei Diebstahl oder Verlust
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugschein/ZB I
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
- ggfls. Diebstahlsanzeige (Tageblatt-Nr.) der Polizei oder Abgabe einer Erklärung an Eides statt
Hinweis: Die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter oder vom nachgewiesenen Eigentümer (Kaufvertrag) persönlich abgegeben werden. Dies ist direkt bei der Zulassungsstelle oder bei einem Notar möglich.
Gemäß § 12 (4) FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) darf eine neue ZB II erst nach Ablauf der Aufbietungsfrist (ca. 3-4 Wochen) ausgefertigt werden.
Bei Tod des Halters ist eine telefonische Rücksprache mit der Zulassungsbehörde erforderlich, 02251/15409 oder 02251/15107 ab 13.00 Uhr)
Kosten
23,50 € - 74,90 €
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-850 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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