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Umschreibung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen

Beschreibung

  1. Änderung des § 13 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) zum 01.01.2015.

Bei Verlegung des Wohnsitzes in einen anderen Zulassungsbezirk ist es dem Fahrzeughalter freigestellt, ob er einen Kennzeichenwechsel vornimmt oder nicht.

Die Pflicht zur Änderung der ZB I bleibt weiterhin bestehen.


Erforderliche Unterlagen

  • ZB I
  • ZB II nur bei Kennzeichenwechsel, gleichzeitiger Eintragung einer technischen Änderung oder Namensänderung
  • ggf. EVB Nummer
  • Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Kosten

17,50 € - 59,30 € plus evtl. Kosten für Kennzeichenschilder
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.

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Zuständige Einrichtungen