Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Kreises Euskirchen
- Fahrzeugbrief / ZB II
- Fahrzeugschein / ZB I oder Abmeldebestätigung
- EVB Nummer
- Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
- ggf. Kennzeichenschilder (bei abgemeldeten Fahrzeugen, wenn das Kennzeichen bei der Abmeldung reserviert wurde oder bei angemeldeten Fahrzeugen, wenn das Kennzeichen gewechselt werden soll)
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
19,90 € - 36,20 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
Bei gleichzeitiger Umkennzeichnung belaufen sich die Gebühren auf 43,00 € - 59,30 €, plus evtl. Kosten für Kennzeichenschilder.
Letzte Änderung: 13.01.2025 14:09 Uhr