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Eintragung einer technischen Änderung
Technische Änderungen am Fahrzeug sind durch einen Sachverständigen abzunehmen. Danach wird die Betriebserlaubnis durch Eintragung in die Fahrzeugpapiere erteilt.
- Fahrzeugbrief / ZB II (nur, wenn sich ZBII-relevante Daten ändern)
- Fahrzeugschein / ZB I
- Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- Gutachten nach § 19 StVZO
Hinweis: Wenn die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eine Ein- bzw. Anbauabnahme vorsieht, müssen technische Änderungen vorher von einer amtlich anerkannten Prüfungsorganisation (z. B. TÜV, Dekra, GTÜ) begutachtet und bestätigt werden.
11,70 € - 23,80 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 27.06.2024 - 08:47:43 Uhr