Eintragung einer technischen Änderung

Beschreibung

Technische Änderungen am Fahrzeug sind durch einen Sachverständigen abzunehmen. Danach wird die Betriebserlaubnis durch Eintragung in die Fahrzeugpapiere erteilt.

  • Fahrzeugbrief / ZB II (nur, wenn sich ZBII-relevante Daten ändern)
  • Fahrzeugschein / ZB I
  • Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • Gutachten nach § 19 StVZO

Hinweis: Wenn die allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) eine Ein- bzw. Anbauabnahme vorsieht, müssen technische Änderungen vorher von einer amtlich anerkannten Prüfungsorganisation (z. B. TÜV, Dekra, GTÜ) begutachtet und bestätigt werden.

11,70 € - 23,80 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.

Letzte Änderung: 27.06.2024 08:47 Uhr