Förderung des Ehrenamts im Kontext von Integration und Prävention

Mit der finanziellen Zuwendung des Landes NRW werden Maßnahmen gefördert, die das ehrenamtliche Engagement bei der Integration von geflüchteten und neueingewanderten Menschen in den Kommunen unterstützen.

Antragsberechtigt sind Organisationen, in denen sich Ehrenamtliche für Geflüchtete und Neuzugewanderte freiwillig engagieren, zum Beispiel:

Kommunen, Migrantenorganisationen (MSO) / Neue Deutsche Organisationen, Träger der freien Wohlfahrt, Religionsgemeinschaften, Flüchtlings- und Willkommensinitiativen, Freiwilligenagenturen, Sport- und Kulturvereine.

Mittelabruf

Nach Abschluss eines Weiterleitungsvertrages mit dem Kommunalen Integrationszentrum ist ein Abruf der Fördergelder möglich.

Die Fördermittel sind innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung durch den Zuwendungsempfänger zu verbrauchen. Die Zweimonatsfrist beginnt demnach ab dem Tag der Auszahlung.

Zu folgenden Terminen ist jeweils ein Mittelabruf möglich:

  • 30. April
  • 30. Juni
  • 31. August
  • 31. Oktober (letzter möglicher Mittelabruf)

 

Details zur Förderung finden Sie unter: https://www.kreis-euskirchen.de/themen/familie-bildung-integration/integration/themen-projekte/foerderung-ehrenamt/

Letzte Änderung: 02.02.2026 - 11:16:21 Uhr