Förderung des Ehrenamts im Kontext von Integration und Prävention

Mit der finanziellen Zuwendung des Landes NRW werden Maßnahmen gefördert, die das ehrenamtliche Engagement bei der Integration von geflüchteten und neueingewanderten Menschen in den Kommunen unterstützen.

Antragsberechtigt sind Organisationen, in denen sich Ehrenamtliche für Geflüchtete und Neuzugewanderte freiwillig engagieren, zum Beispiel:

Kommunen, Migrantenorganisationen (MSO) / Neue Deutsche Organisationen, Träger der freien Wohlfahrt, Religionsgemeinschaften, Flüchtlings- und Willkommensinitiativen, Freiwilligenagenturen, Sport- und Kulturvereine

Details zur Förderung finden Sie unter: https://www.kreis-euskirchen.de/themen/familie-bildung-integration/integration/themen-projekte/foerderung-ehrenamt/

Letzte Änderung: 19.01.2026 - 11:25:19 Uhr