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Hilfe zum Lebensunterhalt

Beschreibung

Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Leistung der Sozialhilfe nach dem SGB XII.

Wer die richtige Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner ist, hängt von Ihrer derzeitigen Wohnsituation ab.

Wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.2 (Hilfe zur Pflege)

Leben Sie in einer besonderen Wohnform, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.3 (BTHG)

Wenn Sie in einer Mietswohnung- /oder Mietshaus oder einer Eigentumswohnung /-haus leben, wenden Sie sich bitte je nach Wohnort an die zuständigen Mitarbeitenden des Team 50.4 an den Standorten Euskirchen, Mechernich oder Schleiden. Einen allgemeinen Kontakt finden Sie rechts in der Spalte. Ihre zuständige Sachbearbeiterin bzw. Sachbearbeiter finden Sie weiter unten.

Unser Sozialsystem bietet insgesamt drei Leistungssysteme zur Absicherung des Lebensunterhalts:

Die ersten beiden Systeme sind Bestandteile der Sozialhilfe nach SGB XII und werden je nach Wohnsituation durch die Mitarbeitenden des Kreises Euskirchen von Team 50.1 (stationär), 50.3 (besondere Wohnform) oder 50.4 (eigenständige Wohnsituation) erbracht.

Das dritte System – die Grundsicherung für Arbeitsuchende – bezieht sich auf das Zweite Buch Sozialgesetzbuch und wird durch das Jobcenter EU-Aktiv erbracht.


Hinweise und Besonderheiten

Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Sozialhilfe-Standort, der für Ihr Gebiet zuständig ist.

Standort Euskirchen

  • Bad Münstereifel
  • Euskirchen
  • Weilerswist

Standort Mechernich

  • Mechernich
  • Zülpich

Standort Schleiden

  • Blankenheim
  • Dahlem
  • Hellenthal
  • Kall
  • Nettersheim
  • Schleiden

Für den Standort Euskirchen sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:

A-Brem und Gole-Guem: Frau Kolb

Bren-E und Harj-Harz: Frau Werner

Fa-Fern und U-Z: Frau Franz

Fero-Frez und Lau-Mur: Herr Hofmeister

Frf-Fro und Mus-Reg: Frau Hupp

Frp-Galk und Karb-Kop: Frau Krein

Gall-Gerb und Schum-T: Herr Meister

Gerc-Gh und Reh-Schul: Frau Odenbach

Gl-Gold und Koq-Lat: Frau Overkamp

Guen-Hari und Has-Lat: Frau Schmitz

 

Für den Standort Mechernich sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:

A-Gre: Frau Fischer

Grf-Lo: Frau Matauschek

Lp-Schh: Frau Hück

Schi-Z: Frau Krohn

 

Für den Standort Schleiden sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:

A, B, D, E: Frau Fritze

C, F-J: Frau Henz

K-Me: Frau Kaufmann

Mf-Schm: Frau Neuß

 

Als Teamleitung für diesen Bereich:

Herr Liermann


Voraussetzungen

Die Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt können Menschen beanspruchen, die ihren Lebensunterhalt

  • weder aus eigenen Kräften (z.B Einsatz der Arbeitskraft),
  • noch aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen)
  • noch mit Hilfe anderer (z.B. Ehepartner und Ehepartnerinnen, Eltern, Kinder)

bestreiten können und

Wichtig ist, dass die befristete volle Erwerbsminderung durch den Träger der Rentenversicherung festgestellt werden muss und diese Entscheidung für die Erwerbsfähigkeit und die Zuordnung zu den Leistungssystemen bindend für alle Sozialleistungsträger ist.

Weitergehende Informationen zu den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt finden Sie unter www.sozialplattform.de. Hierüber können Sie Ihren Antrag auch online stellen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen