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Zulassungsdienstleistungen
Beschreibung
Online-Zulassungsdienstleistungen (i-Kfz-Stufe 4 – internetbasiertes Zulassungsverfahren)
Seit einigen Jahren gibt es bereits das internetbasierte Zulassungsverfahren für natürliche Personen. Mit dem Neuerlass der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) zum 01.09.2023 wird im Rahmen von I-KFZ Stufe 4 die „Online-Zulassung“ für juristische Personen eingeführt. Dabei sind zwei Varianten zu unterscheiden:
Eigenzulassungen:
Die juristische Person lässt ein Fahrzeug online auf sich selbst zu. Das Verfahren ist analog zu I-KFZ-Vorgängen bei natürlichen Personen.
Großkundenschnittstelle (GKS) – Zulassung für Dritte:
Über eine GKS beim KBA können juristische Personen sowohl Fahrzeuge für sich selbst, als auch im Rahmen einer Bevollmächtigung für Dritte (Privatkunden) zulassen.
Für die Nutzung der GKS ist eine Registrierung über das KBA erforderlich.
Alle Informationen zum Thema GKS erhalten Sie ausschließlich über das KBA und nicht bei der Zulassungsstelle.
Bei I-KFZ-Zulassungen ist die sog. sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen möglich (sowohl für juristische-, als auch für Privatpersonen. Dazu wird nach dem Online-Antrag ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download bereitgestellt, welcher innerhalb von 30 Minuten runtergeladen werden muss. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht runtergeladen, ist eine sofortige Inbetriebnahme nicht möglich. Der Nachweis ist sichtbar im Fahrzeug anzubringen. Die Fahrt ist dann für 10 Kalendertage innerhalb Deutschlands möglich.
ACHTUNG: Kennzeichen sind am Fahrzeug anzubringen!
Die Zulassungsbescheinigungen werden inkl. Plaketten im Anschluss an den Zulassungsvorgang per Post an den Halter versandt.
- Die sofortige Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges direkt nach erfolgreichem Abschluss eines Online-Zulassungsprozesses. Somit ist der Weg frei für das sofortige Losfahren. Hierfür reicht ein temporärer Zulassungsbescheid. Für einen Zeitraum von maximal 10 Werktagen kann auch auf das Anbringen von Plaketten auf die Kfz-Kennzeichen verzichtet werden.
- Die Nutzungsmöglichkeit der i-Kfz-Prozesse auch durch juristische Personen wie Firmen, Selbstständige etc. Der Zugang für diesen Personenkreis wird erleichtert durch die Erweiterung des Vertrauensniveaus auf „substanziell“ sowie die Integration des Unternehmenskonto Bund in die Online-Prozesse.
- Die Integration weiterer Kennzeichenbereiche in die i-Kfz-Prozesse, u. a. E-Kennzeichen für Elektro- und Hybridfahrzeuge, Saison-Kennzeichen sowie antragsbezogene H-Kennzeichen für Oldtimer.
- Tageszulassungen, bei denen die Erstzulassung sowie die Außerbetriebsetzung eines Kfz in einem Prozess beantragt werden können.
- Eine Großkundenschnittstelle (GKS), die die Nutzung der i-Kfz-Prozesse durch vorab qualifizierte Unternehmen im Massenbetrieb über eine Schnittstelle mittels Programm-zu-Programm-Kommunikation ermöglicht. Die Einrichtung der GKS beim KBA erfolgt bereits jetzt im Pilotbetrieb.
Voraussetzungen
Bürgerinnen und Bürger können ihr Fahrzeug online selbstständig an-, ab- und ummelden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Ihr Fahrzeug wurde nach dem 01. Januar 2015 neu oder wiederzugelassen.
- und 1. Sie besitzen einen deutschen Personalausweis mit Onlinefunktion.
- Zusätzlich haben Sie ein Ausweis-Lesegerät
- oder laden sich die kostenlose AusweisApp2 auf Ihr Smartphone herunter.
- oder 2. Sie nutzen alternativ Ihr ELSTER-Zertifikat um sich anzumelden
- Ihr KFZ-Kennzeichen mit Stempelplaketten und Sicherheitscodes (QR-Code) haben Sie vorliegen.
- Sie haben den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I, ab 01.01.2015) und den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II, ab dem 01.01.2018) mit den entsprechenden verdeckten Sicherheitscodes vorliegen.
=>Wichtig: Wenn alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihr Auto online zulassen. Bei alten Fahrzeugpapieren ohne Sicherheitscode und zulassungsfreien Fahrzeugen ist eine Online-Zulassung nicht möglich!
Verfahrensablauf
Anleitung zum interbasierten Zulassungsverfahren:
- Nutzen Sie den Link unter Onlinedienstleistung zum Login.
- Identifizieren Sie sich online mit Ihrem Personalausweis, über das Smartphone oder mit Ihrem ELSTER-Zertifikat.
- Rubbeln Sie den Sicherheitscode auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) frei.
- Geben Sie alle geforderten Daten in das Online-Formular ein:
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN)
- Sicherheitscode von ZB I und ZB II
- Datum der HU
- eVB-Nummer der Versicherung
- IBAN auf Ihrer Kontokarte der Bank
- Wählen Sie ein freies Kennzeichen oder geben Sie die PIN-Reservierung an, wenn Sie bereits ein Kennzeichen reserviert haben.
- Zahlen Sie die Gebühren und übermitteln Sie den Antrag an den Kreis. Die Online-Kfz-Zulassung wird anschließend geprüft.
- Drucken Sie sich den vorläufigen Zulassungsnachweis und den Bescheid über die Zulassung aus und legen sich diese gut lesbar in die Windschutzscheibe.
- Anschließend können Sie mit den ungesiegelten Kennzeichen direkt losfahren.
=> Hinweis: Diese Ausnahme gilt für maximal 10 Tage bzw. bis Sie die Zulassungspapiere und die Plaketten von unserer Behörde zugeschickt bekommen.
Verwandte Dienstleistungen
- KFZ-Portal
- Termin Straßenverkehrsamt
- Allgemeine Anfrage Straßenverkehrsamt
- Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter
- Zulassung eines aus der EG importierten Gebrauchtfahrzeuges
- Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung
-
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
-
- Telefon:
02251 15-850 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
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