Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Wiederzulassung eines Fahrzeuges auf denselben Halter

Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugbrief / ZB II (nur bei Kennzeichenwechsel, Änderung Saisonzeitraum oder Namensänderung)
  • Abmeldebestätigung oder Fahrzeugschein / ZB I
  • EVB Nummer
  • Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
  • Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht bei der Erledigung durch Dritte
  • Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
  • Kennzeichenschilder, wenn vorhanden
  • bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen

Kosten

12,40 €- 59,00 €

Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.


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Zuständige Einrichtung