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Umkennzeichnung wegen Diebstahl oder Verlust der KFZ-Kennzeichen
- Fahrzeugbrief / ZB II
- Fahrzeugschein / ZB I
- wenn nur 1 Schild (PKW/LKW) gestohlen / verloren wurde, muss das noch vorhandene vorgelegt werden
- Personalausweis oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters sowie schriftliche Vollmacht (s. u.) bei der Erledigung durch Dritte
- Diebstahlsanzeige (Tageblatt-Nr.) der Polizei oder Erklärung an Eides statt über den Verlust
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- Sepa-Mandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
- bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen ist das Prüfbuch vorzulegen
27,80 € - 50,80 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
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Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 22.04.2025 - 09:27:51 Uhr