BIS: Suche und Detail

Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Kreises Euskirchen oder Namensänderung


Erforderliche Unterlagen

  • Fahrzeugbrief / ZB II (nur bei Namensänderung)
  • Fahrzeugschein / ZB I
  • Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
  • aktualisierter Personalausweis bzw. Urkunde/Bescheinigung über die Namensänderung oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
  • bei im Kreis Euskirchen ansässigen Firmen: Handelsregister-Auszug, Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
  • bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister

Hinweise und Besonderheiten

Sollten Sie nur diese Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, können Sie diese auch ohne Termin - außer Samstags - am Infoschalter "Zulassung" in Euskirchen zu den Servicezeiten des Straßenverkehrsamtes durchführen lassen. Bitte planen Sie eine entsprechende Wartezeit ein.


Kosten

11,70 € - 29,80 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen