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Änderung der Fahrzeugpapiere bei Umzug innerhalb des Kreises Euskirchen oder Namensänderung
Erforderliche Unterlagen
- Fahrzeugbrief / ZB II (nur bei Namensänderung)
- Fahrzeugschein / ZB I
- Bericht der Hauptuntersuchung (§ 29 StVZO)
- aktualisierter Personalausweis bzw. Urkunde/Bescheinigung über die Namensänderung oder Reisepaß mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- bei im Kreis Euskirchen ansässigen Firmen: Handelsregister-Auszug, Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
Hinweise und Besonderheiten
Sollten Sie nur diese Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, können Sie diese auch ohne Termin - außer Samstags - am Infoschalter "Zulassung" in Euskirchen zu den Servicezeiten des Straßenverkehrsamtes durchführen lassen. Bitte planen Sie eine entsprechende Wartezeit ein.
Kosten
11,70 € - 29,80 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-850 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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