Suche ...
Übertrag / Neuausstellung einer Niederlassungserlaubnis
Voraussetzungen
- aktuell gültige Niederlassungserlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- neuer und alter Pass/Reisepass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
Gebühren
113 Euro
Downloads
- 32.13_Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reiseausweises
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis
- 32.13_Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- 32.13_Antrag Arbeitserlaubnis
- 32.13_Elektronischer Aufenthaltstitel: Vollmacht zur Abholung
- 32.13_Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer
- 32.13_Mietbescheinigung / Wohnraumbescheinigung
- Bescheinigung Steuerberater
- 32.13_Loyalitätserklärung
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 15:19:38 Uhr
Verwandte Dienstleistungen
- Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen
- Aufenthaltserlaubnis für Erwerbstätige
- Niederlassungserlaubnis allgemein
- Niederlassungserlaubnis aus familiären Gründen
- Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
- Niederlassungserlaubnis für Jugendliche in Ausbildung
Voraussetzungen
- aktuell gültige Niederlassungserlaubnis
Erforderliche Unterlagen
- neuer und alter Pass/Reisepass
- aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate, kein selbstgefertigtes Bild)
Gebühren
113 Euro
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/96184/show
Aufgabe der Ausländerbehörde ist zum einen die aufenthaltsrechtliche Betreuung und Beratung der sich legal im Geltungsbereich des Aufenthaltsgesetzes aufhältigen Ausländer. Zum Nachweis des rechtmäßigen Aufenthaltes werden Aufenthaltserlaubnisse und Niederlassungserlaubnisse ausgestellt, Asylbewerber erhalten während des Asylverfahrens eine Aufenthaltsgestattung.
Ebenso ist die Abteilung Ausländerwesen unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit zuständig für die Erteilung von Arbeitserlaubnissen. Bei Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz prüft die Ausländerbehörde, ob aufenthaltsbeendende Maßnahmen eingeleitet werden müssen.
32.1