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Jagdschein

Kurzbeschreibung

Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines

Beschreibung

Die erfolgreich bestandene Jägerprüfung ist Voraussetzung für die Erlangung eines Jagdscheines. Es können Jahres-, Tages-, Jugend- und Falknerjagdscheine ausgestellt werden. Eine Verlängerung des Jagdscheines um bis zu drei Jagdjahre ist möglich.


Rechtsgrundlagen

§ 15 Bundesjagdgesetz/ Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz NRW


Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechenden Jagdhaftpflichtversicherung (500.000,00 Euro Personen- / 50.000,00 Euro Sachschäden)
  • Jägerprüfungszeugnis bei der erstmaligen Ausstellung (einschließlich Lichtbild)
  • bereits vorhandener Jagdschein (bei Verlängerungen oder sonstigen Eintragungen/Änderungen).

Weiterführende Informationen

Aktuelle Information des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Verlängerung von Jagdscheinen:

Antragstellung zur Verlängerung von Jagdscheinen

Aufgrund der Änderungen im Waffengesetz und im Bundesjagdgesetz durch das am 31. Oktober 2024 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" könnte es zu einer längeren Bearbeitungsdauer bei der Jagdscheinbeantragung und -Verlängerung kommen.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 17 Bundesjagdgesetz (BJagdG) und §§ 5 und 6 Waffengesetz dürfen erst nach Antragstellung bei der Unteren Jagdbehörde durchgeführt werden.
Die Anträge zur Verlängerung eines Jagdscheins, der zum 31. März 2025 abläuft, sind daher frühzeitig, d.h. bereits ab Dezember 2024 zu stellen.
Die Antragstellung ist auch möglich, wenn dem Antragsteller der Nachweis der ausreichenden Jagdhaftpflichtversicherung gemäß § 17Absatz 1 Nr. 4 BJagdG noch nicht vorliegt.
Dieser muss dann nachträglich zur Erteilung (z.B. Abholung) des Jagdscheins vorgelegt werden.


Kosten

Für die Erteilung eines Jagscheins werden Verwaltungsgebühren nach der  Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung, Taristelle 8.3.-8.3.5.11 Nrw in Höhe von 15,00 € - 100,00 € erhoben.

Die für den Kreis Euskirchen geltenden Gebühren, entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines (Download).