Adoptionsvermittlung

Adoption ist die rechtliche Begründung eines Eltern-Kind-Verhältnisses durch gerichtlichen Beschluss, mit den gleichen Rechten und Pflichten wie bei leiblichen Kindern (gemäß § 1741 BGB).

Eine Aufgabe der Adoptionsvermittlung liegt darin, für Kinder, die nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, ein geeignetes und liebevolles Zuhause zu finden. Für interessierte Paare oder Einzelpersonen bedeutet eine Adoption die Möglichkeit, eine eigene Familie zu gründen. Bei der Vermittlung steht das Wohl des Kindes an erster Stelle.

Die Adoptionsvermittlungsstelle berät und unterstützt

  • Schwangere und Eltern, die sich mit dem Gedanken beschäftigen, ihr Kind in einer Adoptivfamilie aufwachsen zu lassen,
  • Ehepaare und Alleinstehende, die ein Kind annehmen möchten,
  • Ehepartner, die das Kind oder die Kinder ihrer Partnerin oder ihres Partners adoptieren möchten,
  • Verwandte, die ein Kind aus der Verwandtschaft adoptieren möchten,
  • Adoptivfamilien auch nach der Vermittlung,
  • Adoptierte, die Informationen zu ihrer Adoption oder Herkunftsfamilie wünschen.

Die Adoptionsvermittlungsstelle führt keine Auslandsadoptionen in eigener Zuständigkeit durch. Wir führen die grundsätzliche Eignungsprüfung durch, wenn wir von einer anerkannten Auslandsvermittlungsstelle zur Mitwirkung aufgefordert werden. Gegebenenfalls erfolgt auch die Nachbetreuung durch die Fachabteilung.

 

Adoption eines Stiefkindes oder verwandten Kindes

Die Adoption durch ein Stiefelternteil ist möglich, wenn sie

  • dem Wohl des Kindes dient und
  • zu erwarten ist, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht oder bereits entstanden ist.

Der erste Schritt für die Adoption von Stiefkindern ist ein Beratungsgespräch bei uns. Wir beraten

  • die leiblichen Eltern
  • die Stiefeltern
  • die Kinder entsprechend ihrer Entwicklungsstände.

Nach den Gesprächen stellen wir Beratungsscheine aus. Mit diesen können Sie den Antrag auf Adoption in einem Notariat stellen.

Sie benötigen keinen Beratungsschein, wenn der Stiefelternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil verheiratet war.

Nach dem Eingang des Antrags bittet uns das Familiengericht um eine Stellungnahme. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und klären, welche Unterlagen wir dafür benötigen.

Sobald wir alle Unterlagen von Ihnen bekommen haben, finden ein Hausbesuch und eventuell weitere Gespräche statt. Dies dient der Feststellung, ob die Adoption dem Kindeswohl dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht.

 

Adoption - Bewerberverfahren

Sie möchten ein Kind adoptieren? Dann melden Sie sich bitte bei uns und wir laden Sie zu einem Informationsgespräch ein. Hier erhalten Sie alle Details zum Ablauf der Überprüfung und welche Unterlagen Sie benötigen.

 

Adoption - Abgabe des Kindes

Wenn Sie sich als Mutter und/oder Vater mit der Entscheidung tragen, Ihr Kind in eine andere Familie zu geben, informieren wir Sie über bestehende Hilfsangebote, Adoptionsformen und mögliche weitere Schritte.

Wenn Sie Ihr Kind zur Adoption abgeben möchten oder müssen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir vereinbaren dann schnellstmöglich einen persönlichen Beratungstermin mit Ihnen.

 

Adoption - Identitätssuche

Sie wurden adoptiert und suchen nach Ihren leiblichen Eltern? Möglicherweise beschäftigen Sie viele Fragen zu Ihrer Herkunft und Ihrer Herkunftsfamilie?

Es besteht ein Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung aller an einer Adoption beteiligten Personen auch nach abgeschlossener Adoption.
Ab Vollendung des 16. Lebensjahres hat die Adoptierte beziehungsweise der Adoptierte das Recht auf Akteneinsicht in Begleitung der Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle.

Möglicherweise haben Sie Ihr Kind zur Adoption freigegeben und machen sich Gedanken, wie es ihm geht.

Sie haben die Möglichkeit, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Wir überlegen weitere Schritte mit Ihnen und begleiten Sie.

 

Adoption - Nachbetreuung

Wir bieten nach dem Abschluss einer Adoption Beratung und Begleitung im Rahmen einer Nachbetreuung an.

Letzte Änderung: 26.09.2025 - 10:49:50 Uhr