Führerschein Änderung der Sehkraft, Austragung einer Sehhilfe nach Augenoperation

Wenn Sie nach einer Augenoperation keine Sehhilfe mehr benötigen, jedoch eine entsprechende Auflage in Ihrem Führerschein eingetragen haben, so muss diese Auflage offiziell ausgetragen werden. Das bloße Mitführen eines (ärztlichen) Nachweis über die Sehkraft ist nicht ausreichend und kann bei einer Kontrolle aufgrund des Auflagenverstoß zu Problemen führen.

Lassen Sie Ihre Sehkraft von einer anerkannten Stelle überprüfen und fügen aktuellen Nachweis dem Antrag bei, damit die Auflage aus Ihrem Führerschein entfernt werden kann. Für die Fahrerlaubnisklassen A und B ist ein Sehtest ausreichend, für die Klassen C und D ist ein aktuelles augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung Erforderlich. Die Erforderlichkeit richtet sich nach der höchsten Klasse.

Nutzen Sie bitte die Dienstleistung bzw. den Antrag Führerscheinumtausch und fügen Sie dort den entsprechenden Nachweis bei.

Den erforderlichen Antrag zum Führerscheinumtausch finden Sie hier.

Letzte Änderung: 16.09.2025 - 09:37:19 Uhr