Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP)

Beschreibung

Allgemeine Informationen:

Seit dem 01. Januar 2022 gehört der Kreis Euskirchen (ausgenommen ist die Kernstadt von Euskirchen) zu der Fördergebietskulisse des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms (RWP). Die aktuelle Förderphase ist bis zum 31. Dezember 2027 angesetzt.

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren gewerblichen und touristischen Unternehmen in ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Unter den strukturschwachen Regionen wurde der Kreis Euskirchen als D-Fördergebiet eingestuft. 

Die Wirtschaftsförderung stellt ausführliche Informationen zur Verfügung und berät zur Förderbarkeit von Investitionsvorhaben. Während des gesamten Vorgangs arbeiten wir in engem Kontakt mit der NRW.Bank (Fördergeber) zusammen.

Hierzu bieten wir regelmäßige Beratungsabende an, schauen Sie gerne in unserem Veranstaltungskalender nach.

 

Mögliche Beratungsinhalte:

Gefördert werden grundsätzlich fast alle Branchen, mit wenigen Ausschlüssen, wie z.B. Einzelhandel, Baugewerbe, Land- und Forstwirtschaft.

Die Förderbedingungen sind sehr umfangreich, die Grundlage bildet die Bagatellgrenze, für welche geplante Investitionen in Höhe von 150.000 Euro. geleistet werden müssen. Diese Investitionen müssen Arbeitsplatzschaffende Maßnahmen, wie beispielweise die Erweiterung einer Betriebstätte, oder Arbeitsplatzsichernde Maßnahmen, wie beispielsweise eine Diversifizierung der Produkte, betreffen.

Fördergegenstand:

Gefördert wird in Form eines Zuschusses. Förderfähige Investitionen sind folgende:

  • Fabrikneue bewegliche Wirtschaftsgüter,
  • Baumaßnahmen und Außenanlagen,
  • Grundstückskosten (zu 100%),
  • gemietete/geleaste Wirtschaftsgüter, sofern beim Mieter/Leasingnehmer aktiviert,
  • immaterielle Wirtschaftsgüter (sofern aktiviert) z.B. Patente, Lizenzen, Software,
  • (gebrauchte Wirtschaftsgüter in Ausnahmefällen).

Der jeweilige Unternehmenszweck muss entweder auf der Positivliste (bspw.: Erzeugung chemischer Produkte, Kunststofferzeugnisse, Papiererzeugnisse, Maschinenbau, etc.) genannt sein oder das Unternehmen muss einen überregionalen Absatz außerhalb eines Radius von 50 km um den Unternehmensstandort zu 50 % erfüllen.

Die Antragsstellung muss vor Maßnahmenbeginn, in Papierform an die NRW Bank erfolgen.

Förderhöhe:

Gemäß Allgemeiner Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO):

  • Kleine Unternehmen: Arbeitsplatz schaffend 20 % / Arbeitsplatz sichernd 15 %
  • Mittlere Unternehmen: Arbeitsplatz schaffend und Arbeitsplatz sichernd 10 %
  • Großunternehmen: 0 %

Gemäß De-minimis-Verordnung (maximal 200.000 Euro im

laufenden und in den letzten 2 Kalenderjahren):

  • Kleine Unternehmen: Arbeitsplatz schaffend und Arbeitsplatz sichernd 50 %
  • Mittlere Unternehmen: Arbeitsplatz schaffend und Arbeitsplatz sichernd 40 %
  • Großunternehmen: Arbeitsplatz schaffend und Arbeitsplatz sichernd 30 %

Antragsberechtigte:

Von dem Förderprogramm profitieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Großunternehmen können in der Regel nur gefördert werden, wenn damit ein besonderer Struktureffekt ver­bunden ist und mindestens 30 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind definiert als Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigte und maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz oder maximal 43 Mio. Euro Bilanzsumme.

Unterlagen:

  • Richtlinie
  • Antrag
  • Anlagen

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson