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Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 Abs. 1 SGB VIII).
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 05.02.2024 - 13:42:15 Uhr
Erlaubnis zur Kindertagespflege Erteilung
GB_2, ABT_51, TEAM_51_4
Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 Abs. 1 SGB VIII).
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/89484/show
Frühe Hilfen, Kindertagesbetreuung, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit und Prävention
51.4
001
Jülicher Ring
32
53879
Euskirchen
Frau
Julia
Reichert
C139
02251 15-1305
julia.reichert@kreis-euskirchen.de
Frau
Martina
Hilger-Mommer
Teamleitung
C127
02251 15-617
02251 15-643
martina.hilger-mommer@kreis-euskirchen.de