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Erlaubnis zur Kindertagespflege
Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 Abs. 1 SGB VIII). Zu den Voraussetzungen berät der
Kinderschutzbund Euskirchen, Kreisverband Euskirchen e.V. Sebastianusstraße 20 53879 Euskirchen Tel. 02251/813100 |
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 05.02.2024 - 13:44:20 Uhr
Wer Kinder außerhalb ihrer Wohnung in anderen Räumen während des Tages mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will (Tagespflegeperson), bedarf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege (§ 43 Abs. 1 SGB VIII). Zu den Voraussetzungen berät der
Kinderschutzbund Euskirchen, Kreisverband Euskirchen e.V. Sebastianusstraße 20 53879 Euskirchen Tel. 02251/813100 |