sozialpädagogische Familienhilfe Gewährung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

sozialpädagogische Familienhilfe Gewährung

Beschreibung

Individuelle, intensive und längerfristige Hilfen - bei Erziehungsproblemen und zur Persönlichkeitsentwicklung

Manche Eltern brauchen einen gewissen Zeitraum eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, wenn sie mit diesen alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind. Das Jugendamt vermittelt Unterstützungsmaßnahmen, so genannte Hilfen zur Erziehung, wenn es einen Hilfebedarf feststellt.

Eine Hilfe, die Sie beantragen können ist die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH):

  • Ziel ist es, die Familie so zu stärken, dass sie in Zukunft ihre Probleme besser bewältigen und selber lösen kann.
  • Findet nach Absprache im Haushalt der Familie statt.
  • Eine Fachkraft, die bei einem Wohlfahrtsverband oder einem anderen Anbieter der Jugendhilfe beschäftigt ist, arbeitet mit Ihnen zusammen.
  • Die Hilfe wird durch die Abteilung Jugend und Familie gewährt und gemeinsam mit Ihnen und der Fachkraft geplant.
  • Die Hilfe ist für die Familie kostenlos
  • Erziehungsrechte und -pflichten bleiben unberührt. durch eine Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)

Voraussetzungen

Nach dem Gesetz haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, wenn sie diese benötigen.

Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Erziehung zum Wohle der Kinder nicht mehr gewährleistet ist. Durch den Einsatz dieser Hilfen soll sichergestellt werden, dass Kinder ausreichend versorgt und gefördert werden. Für junge Volljährige gibt es Hilfen zur Verselbständigung. 

Wer diese Hilfen in Anspruch nehmen möchte, kann sich an die Abteilung Jugend und Familie wenden. Wenn die Abt. Jugend und Familie Unterstützungsbedarf sieht, kann es auch von sich aus auf die Eltern zugehen und die Inanspruchnahme von Hilfen empfehlen. Ob Eltern diese Hilfen annehmen wollen, entscheiden sie selbst.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson