Suche
Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung Gewährung
Beschreibung
Individuelle, intensive und längerfristige Hilfen - bei Erziehungsproblemen und zur Persönlichkeitsentwicklung
Manche Eltern brauchen einen gewissen Zeitraum eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, wenn sie mit diesen alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind. Das Jugendamt vermittelt Unterstützungsmaßnahmen, so genannte Hilfen zur Erziehung, wenn es einen Hilfebedarf feststellt.
Eine Möglichkeit ist die Beratung von Jugendlichen und jungen Volljährigen. Diese Hilfe umfasst:
- Die Beratung in Situationen familiärer Konflikte, um die Situation in der Familie zu verbessern
- Die Vermittlung zwischen Eltern und Jugendlichen
- Die Unterstützung in behördlichen Fragen
- Die Vermittlung in betreute Wohnformen, sofern dies aufgrund der individuellen Situation als Hilfe zur Erziehung begründet ist
- Die Beratung von Jugendlichen und jungen Volljährigen, die mit dem Gesetz in Konflikt kamen (Jugendgerichtshilfe).
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Dienste
-
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Birgit Wolber
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-639
- E-Mail:
- birgit.wolber@kreis-euskirchen.de