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Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer Unterstützung

Beschreibung

Individuelle, intensive und längerfristige Hilfen - bei Erziehungsproblemen und zur Persönlichkeitsentwicklung

Manche Eltern brauchen einen gewissen Zeitraum eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, wenn sie mit diesen alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind. Das Jugendamt vermittelt Unterstützungsmaßnahmen, so genannte Hilfen zur Erziehung, wenn es einen Hilfebedarf feststellt.

Eine Möglichkeit der Hilfe durch eine Erziehungsbeistandschaft (§ 30 SGB VIII)

  • Der Erziehungsbeistand steht vor allem dem Kind oder Jugendlichen aber auch den Eltern als Berater und Begleiter in Problemen des täglichen Lebens zur Seite.
  • Eine Fachkraft, die bei einem Wohlfahrtsverband oder einem anderen Anbieter der Jugendhilfe beschäftigt ist, arbeitet mit Ihrem Kind und Ihnen zusammen.
  • Der Erziehungsbeistand steht unter Schweigepflicht.
  • Das Jugendamt richtet die Erziehungsbeistandschaft auf Antrag der Eltern ein. Sie kann auf deren Wunsch jederzeit aufgehoben werden.
  • Erziehungsrechte und -pflichten bleiben unberührt.
  • Die Hilfe ist für die Familie kostenlos.

Voraussetzungen

Nach dem Gesetz haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, wenn sie diese benötigen.

Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Erziehung zum Wohle der Kinder nicht mehr gewährleistet ist. Durch den Einsatz dieser Hilfen soll sichergestellt werden, dass Kinder ausreichend versorgt und gefördert werden. Für junge Volljährige gibt es Hilfen zur Verselbständigung. 

Wer diese Hilfen in Anspruch nehmen möchte, kann sich an die Abteilung Jugend und Familie wenden. Wenn die Abt. Jugend und Familie Unterstützungsbedarf sieht, kann es auch von sich aus auf die Eltern zugehen und die Inanspruchnahme von Hilfen empfehlen. Ob Eltern diese Hilfen annehmen wollen, entscheiden sie selbst.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen