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Erziehung in einer Tagesgruppe
Beschreibung
Individuelle, intensive und längerfristige Hilfen - bei Erziehungsproblemen und zur Persönlichkeitsentwicklung
Manche Eltern brauchen einen gewissen Zeitraum eine intensivere Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder, wenn sie mit diesen alleine nicht zurechtkommen oder überfordert sind. Das Jugendamt vermittelt Unterstützungsmaßnahmen, so genannte Hilfen zur Erziehung, wenn es einen Hilfebedarf feststellt.
Eine Möglichkeit der Hilfe ist die Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)
- Teilstationäre Betreuungsform für schulpflichtige Kinder bis zum 14. Lebensjahr.
- Für Kinder, die im familiären, sozialen und schulischen Bereich große Probleme haben.
- Die Eltern werden bei massiven Erziehungsschwierigkeiten unterstützt.
- Beinhaltet eine intensive Zusammenarbeit mit Eltern und Schule.
- Die Kinder werden wochentags vom Schulende bis 18.00 Uhr betreut.
- Der Kostenbeitrag ist einkommensabhängig.
Voraussetzungen
Nach dem Gesetz haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung für sich und ihr Kind, wenn sie diese benötigen.
Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Erziehung zum Wohle der Kinder nicht mehr gewährleistet ist. Durch den Einsatz dieser Hilfen soll sichergestellt werden, dass Kinder ausreichend versorgt und gefördert werden. Für junge Volljährige gibt es Hilfen zur Verselbständigung.
Wer diese Hilfen in Anspruch nehmen möchte, kann sich an die Abteilung Jugend und Familie wenden. Wenn die Abt. Jugend und Familie Unterstützungsbedarf sieht, kann es auch von sich aus auf die Eltern zugehen und die Inanspruchnahme von Hilfen empfehlen. Ob Eltern diese Hilfen annehmen wollen, entscheiden sie selbst.
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Zuständige Einrichtungen
- Soziale Dienste
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Birgit Wolber
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-639
- E-Mail:
- birgit.wolber@kreis-euskirchen.de