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Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erhalten Personen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Eingliederungshilfe wird u.a. erbracht, um Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Teilhabe), die Teilhabe am Arbeitsleben oder die Teilhabe an Bildung (z.B. Schulbesuch) zu ermöglichen bzw. diese Teilhabe zu fördern.
In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände sowie die Kreise und kreisfreien Städte Träger der Eingliederungshilfe, wobei die Kreise und kreisfreien Städte für Leistungen an Personen ab dem Schuleintritt bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung zuständig sind. Leistungen an Personen vor Einschulung (z.B. Frühförderung) sowie nach Beendigung der allgemeinen Schulausbildung werden hingegen durch die Landschaftsverbände erbracht.
Der Kreis Euskirchen ist demnach für erforderliche Eingliederungshilfeleistungen an Schülerinnen und Schüler, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Euskirchen haben, zuständig.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 30.06.2025 - 11:13:08 Uhr
Eingliederungshilfe
Eingliederungshilfe, Behinderung, behinderte Menschen, Hilfebedarf, GB_4, ABT_50, TEAM_50_2
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/86132/show
Eingliederungshilfe nach dem SGB IX erhalten Personen, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Eingliederungshilfe wird u.a. erbracht, um Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (soziale Teilhabe), die Teilhabe am Arbeitsleben oder die Teilhabe an Bildung (z.B. Schulbesuch) zu ermöglichen bzw. diese Teilhabe zu fördern.
In Nordrhein-Westfalen sind die Landschaftsverbände sowie die Kreise und kreisfreien Städte Träger der Eingliederungshilfe, wobei die Kreise und kreisfreien Städte für Leistungen an Personen ab dem Schuleintritt bis zur Beendigung der allgemeinen Schulausbildung zuständig sind. Leistungen an Personen vor Einschulung (z.B. Frühförderung) sowie nach Beendigung der allgemeinen Schulausbildung werden hingegen durch die Landschaftsverbände erbracht.
Der Kreis Euskirchen ist demnach für erforderliche Eingliederungshilfeleistungen an Schülerinnen und Schüler, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Kreis Euskirchen haben, zuständig.
Pflege, Eingliederungshilfe
50.1
001
Jülicher Ring
32
53879
Euskirchen
Frau
Melanie
Luxen
C040
02251 15-557
02251 15-566
melanie.luxen@kreis-euskirchen.de
Herr
Mario
Metzele
stv. Abteilungsleitung
C039
02251 15-901
02251 15-566
mario.metzele@kreis-euskirchen.de