Tiertransporte

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Tiertransporte

Kurzbeschreibung

Zulassung als Transportunternehmen für Tiertransporte, Zulassung als Straßentransportmittel, Befähigungsnachweis

Beschreibung

Die Verordnung (EG) 1/2005 regelt den Transport von lebenden Wirbeltieren innerhalb der EU. Für diese Transporte von Tieren, die in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit stehen, gelten bestimmte Voraussetzungen.

Transporte über 65 km und bis 8 Stunden

  • Zulassung als Transportunternehmer erforderlich
  • Befähigungsnachweis für den Fahrer für Transporte von Rinder, Schafen, Ziegen, Schweinen, Geflügel oder Pferden und kann ggf. auf bestimmte Tierarten beschränkt werden

Transporte über 8 Stunden

  • Zulassung als Transportunternehmer erforderlich
  • Befähigungsnachweis für den Fahrer für Transporte von Rinder, Schafen, Ziegen, Schweinen, Geflügel oder Pferden und kann ggf. auf bestimmte Tierarten beschränkt werden
  • Zulassung als Straßentransportmittel für lange Beförderungen

 

Die Zulassung als Transportunternehmer, als Straßentransportmittel (Fahrzeug) und für den Befähigungsnachweis (Fahrer) beantragen Sie beim Veterinäramt Euskirchen.

 


Rechtsgrundlagen

VO (EG) Nr. 1/2005