Anzeige des gewerblichen Umgangs mit tierischen Nebenprodukten

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Anzeige des gewerblichen Umgangs mit tierischen Nebenprodukten

Beschreibung

Nach Artikel 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 sind alle in der Erzeugung, des Transportes, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten tätigen Unternehmen zur Anzeige aller ihrer Betriebe und Anlagen verpflichtet. Die zuständige Behörde registriert den Betrieb und teilt diesem eine Registriernummer zu.

Mit dem Downloadformular kann die Anzeige bei der für den Betrieb zuständigen Behörde erfolgen. Über die Registrierung und die dabei erfolgte Zuteilung einer Registriernummer wird der Betrieb informiert. Die Anzeige ist an die Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen, Jülicher Ring 32, 53879 Euskirchen zu richten.


Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte)