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Anzeige einer Anlage nach der 31. BImSchV
Die 31. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (31. BImSchV) oder einfach „Lösemittelverordnung“ hat zum Ziel, die Belastung der Atmosphäre mit leichtflüchtigen organischen Lösemitteln zu reduzieren.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 14:37:37 Uhr